Taxi- / Mietwagen Konzession

Was ist eine Mietwagenkonzession?

Eine Mietwagenkonzession ist eine behördliche Genehmigung, die benötigt wird, um ein gewerbliches Mietwagenunternehmen zu betreiben. Diese Konzession ist erforderlich, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden und die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Dienstes gewährleistet sind. Die Konzession regelt unter anderem die Anzahl der Fahrzeuge, die eingesetzt werden dürfen, und stellt spezifische Anforderungen an die Fahrer und Fahrzeuge.

Wer benötigt eine Mietwagenkonzession?

Eine Mietwagenkonzession wird sowohl von selbstständigen Fahrern als auch von quickz Partnern benötigt. Wichtig für quickz Partner ist, dass jedes ihrer Fahrzeuge eine Konzession benötigt. Es reicht nicht aus, nur eine Konzession für die gesamte Fahrzeugflotte zu beantragen.

Einzig und allein Partner Fahrer, benötigen keine Mietwagenkonzession, da diese in der Regel bei einem quickz Partner angestellt sind und die Konzession über den Partnerbetrieb läuft.

Voraussetzungen für eine Mietwagenkonzession

Finanzielle Leistungsfähigkeit

Finanzielle Leistungsfähigkeit liegt vor, wenn die erforderlichen finanziellen Mittel zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes vorhanden sind. Im Bereich der Taxen und Mietwagen wird ein dauerhaftes Eigenkapital von 2.250 € für das erste Fahrzeug und 1.250 € für jedes zusätzliche Fahrzeug gefordert.

Persönliche Zuverlässigkeit

Persönliche Zuverlässigkeit ist gegeben, wenn die antragstellende Person in der Ausübung ihres Gewerbes die Sicherheit bietet, dass die Allgemeinheit vor Schäden und Gefahren geschützt wird. Strafrechtliche Verurteilungen oder das Verhalten, das diesen Verurteilungen zugrunde liegt, sowie die daraus ersichtlichen charakterlichen Eigenschaften können die Annahme der persönlichen Zuverlässigkeit ausschließen.

Fachliche Eignung

Die fachliche Eignung kann durch eine angemessene Tätigkeit in einem Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs oder durch die Ablegung einer Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) nachgewiesen werden.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Webseite oder bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK).

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