Personenbeförderungsschein (P-Schein)

Was ist ein Personenbeförderungsschein?

Ein Personenbeförderungsschein, auch bekannt als P-Schein, ist eine behördliche Erlaubnis, die erforderlich ist, um gewerblich Personen mit bestimmten Fahrzeugen zu befördern. Dies schließt Taxis, Mietwagen, Busse und andere Formen der öffentlichen und privaten Personenbeförderung ein. Der Schein stellt sicher, dass der Fahrer die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten für eine sichere Personenbeförderung besitzt.

Wer benötigt einen Personenbeförderungsschein?

Der Personenbeförderungsschein wird von Fahrern benötigt, die gewerblich Personen befördern möchten. Dazu gehören Taxi- und Mietwagenfahrer, Busfahrer im öffentlichen Nahverkehr sowie Fahrer bei anderen gewerblichen Fahrdienstleistungen. Der Schein ist eine Voraussetzung, um in diesen Bereichen arbeiten zu dürfen und bestätigt die Eignung des Fahrers, sicher mit Fahrgästen umzugehen.

Es ist wichtig zu beachten, dass ein Personenbeförderungsschein, nur von Personen benötigt wird, die tatsächlich die Fahrtaufträge ausführen. Taxi- / Mietwagen Unternehmer, die nicht selbst fahren, sondern Fahrpersonal einsetzen (z.B. als quickz Partner), benötigen keinen Personenbeförderungsschein – in diesem Fall benötigt nur das Fahrpersonal einen Personenbeförderungsschein.

Wie bekommt man einen Personenbeförderungsschein?

Der Personenbeförderungsschein wird von der Fahrerlaubnisbehörde der jeweiligen Gemeinde ausgestellt. Um einen Personenbeförderungsschein zu erhalten, müssen Bewerber mehrere Schritte durchlaufen:

  1. Mindestalter: Der Antragsteller muss mindestens 21 Jahre alt sein.
  2. Führerschein: Ein gültiger Führerschein der Klasse B (bei PKW) oder entsprechende Klassen für andere Fahrzeugtypen ist erforderlich und muss der ausstellenden Behörde vorgelegt werden.
  3. Medizinische Untersuchung: Eine gesundheitliche Eignung muss durch eine ärztliche Untersuchung nachgewiesen werden und der ausstellenden Behörde vorgelegt werden. Dies kann durch einen Betriebsarzt erfolgen.
  4. Augenuntersuchung: Eine spezielle Sehtestbescheinigung ist notwendig und der ausstellenden Behörde vorgelegt werden.
  5. Ortskundeprüfung & Fachkundeprüfung: Ab 02.08.2021 entfällt die Ortskundeprüfung vollständig. Stattdessen ist eine kleine Fachkundeprüfung für das Fahrpersonal vorgesehen. Der Inhalt und welche Stelle diese kleine Fachkundeprüfung abnehmen soll, ist noch nicht bekannt.
  6. Führungszeugnis: Ein polizeiliches Führungszeugnis ohne relevante Einträge muss der ausstellenden Behörde vorgelegt werden.

Nach erfolgreichem Abschluss dieser Schritte und der Bezahlung einer Gebühr wird der Personenbeförderungsschein von der zuständigen Behörde ausgestellt. Die Kosten zum Erhalt des Personenbeförderungsscheins belaufen sich auf etwa EUR 150,00. Die Gültigkeit des Personenbeförderungsscheins ist in der Regel auf 5 Jahre beschränkt und muss nach Ablauf dieses Zeitraums erneuert werden.

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